MASO EVENTS
Eventplanung & Dekoration
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von MaSo Events. Mit der
verbindlichen Bestellung erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Alle Angebote, die
durch MaSo Events gemacht werden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann
zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Kunden bestätigt wurde. Im Anschluss erhält der
Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung. Inhalt und Umfang des geschlossenen
Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von MaSo Events. Abweichende
oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch MaSo Events schriftlich bestätigt
werden.
Alle Mietartikel sind Eigentum von MaSo Events.
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2. Vermietung von Dekoration, Hussen- und
Veranstaltungsbedarf
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2.1 Mietvertrag
Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig
gegengezeichnet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände.
Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände an den Vermieter.
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2.2 Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit
(= 4 Tage). Alle Preise gelten “ab Werk” und sind inkl. Reinigung. Preisänderungen sind
vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der
Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind
unverbindlich. Die Berechnung erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.
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2.3 Kaution
Im Bedarfsfall wird eine Kaution in Höhe von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet, die
nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände an den Vermieter durch
diesen zurückgezahlt wird.
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2.4 Zahlungsbedingungen
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, d.h. MaSo Events versendet Rechnungen
ausschließlich per E-Mail. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des
Rechnungsbetrages fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem
Konto von MaSo Events gutgeschrieben oder in der Kasse eingegangen ist. Im Falle von
Rücklastschriften hat der Kunde die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten
Kosten von MaSo Events zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Bei
Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
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2.4.1 Abholung
Der gesamte Rechnungsbetrag, d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener
Kosten, ist bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen
bestehen, ist der Rechnungsbetrag in Bar oder Vorabüberweisung zu entrichten.
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2.4.2 Versand
Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto innerhalb der
angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Versand der Mietgegenstände per Paketdienst
ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage vorab (Vorkasse) zu bezahlen.
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2.5 Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von 4 Tagen (= 1 Mieteinheit),
auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der
Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann,
muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer
informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt
der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der
vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur
Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25 %
des gesamten Mietpreises berechnet.
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2.6 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MaSo Events in 38226 Salzgitter. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart. Wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den
Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände
muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die
Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim
Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.
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2.7 Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als
solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 10 km wird eine
Transportpauschale von 20,00 € bis zum Hauseingang berechnet. Je weitere angefangene 10
km werden mit 15,00 € berechnet. Für die Lieferung bzw. Abholung am Samstag wird ein
Zuschlag von 25 % und für die Lieferung bzw. Abholung am Sonn- und Feiertag ein Zuschlag
von 100 % fällig. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das
Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt MaSo
Events gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und Abholung der
angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von
ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände
muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen.
Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Am vereinbarten
Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereit
stehen (der Anlieferung entsprechend).
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2.8 Abholung und Transport
Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die
Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Bei
Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die
Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung
des Mieters.
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2.9 Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über,
sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während
der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände
resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt
auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm,
Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht
werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der
Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der
Dekoration.
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2.10 Verwendung von Kerzen
Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen.
Die Kerze außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen.
Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen.
Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen lassen.
Kerzen nicht in Zugluft stellen- Kerzen nicht in die Nähe von Wärmequellen stellen.
Kerzen senkrecht aufstellen.
Den Docht vor dem Anzünden auf eine Länge von etwa 1 cm kürzen.
Immer die Flamme ersticken, nicht ausblasen.
Immer einen Kerzenhalter benutzen.
Das geschmolzene Wachs frei von Streichhölzern und anderen Verunreinigungen halten,
um das Entflammen zu vermeiden.
Teelichter nur in Behältern und Wärmestövchen mit ausreichender Luftzufuhr verwenden
Eine brennende Kerze nicht bewegen.
Einen geeigneten Behälter verwenden, da sich diese Kerzen beim Brennen verflüssigen
Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden.
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2.11 Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die
Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach
abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände
werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind
unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um
Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden,
die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
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2.12 Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob
säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Bei extrem
verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen
Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen trocken
zurückgegeben werden.
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2.13 Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor
Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an: 25 % des Auftragswertes bis einen
Monat vor Mietbeginn, 50 % des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn, 75 % des
Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage
kann die speziell gekaufte Ware mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht in das
Eigentum von MaSo Events über.
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2.14 Eigentumsvorbehaltbei Verkaufsware
Verkaufsware bleibt solange Eigentum von MaSo Events bis die Ware vollständig bezahlt ist.
Bei Zahlungsverzug ist MaSo Events zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.
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2.15 Gewährleistung Verkaufsware und Mietartikel
Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so ist MaSo Events zur
Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der
mangelhaften Teile beschränkt werden.
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2.16 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters
stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
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2.17 Abbildungen/ Fotos
Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in
Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
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2.18 Gutscheine
Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich MaSo Events vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website www.maso-events.de rechtzeitig angekündigt wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
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2.19 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte
Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu
behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen
zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen
Verpackungen zu erfolgen.
3
Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten
zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert und genutzt werden. Gegebenenfalls
können die Daten zur Übersendung von Angeboten und Informationen genutzt werden. Dieser
Übersendung kann der Mieter gegenüber dem Vermieter jederzeit schriftlich widersprechen.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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4 Gerichtsstand
Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen
der Parteien herrührenden Forderungen ist der Standort des Unternehmens MaSo Events.
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5 Gültigkeit
Diese Bedingungen sind ab 28.10.2023 gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen
nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.
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Stand: 28.10.2023
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